Beschreibung
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt. | Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhalt