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Ohne Titel awarded

Veroeffentlicht
18.02.2026
Frist
18.05.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Quelle
Notice ID
16/36396

Beschreibung

Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Wiesbadener Straße, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Wiesbadener Straße, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Wiesbadener Straße, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 PROJEKTBESCHREIBUNG KURZ 1. AUSGANGSSITUATION Da das angestrebte Versorgungsziel in Kindertageseinrichtungen in Wiesbaden aktuell noch nicht erreicht ist, wurde mit Stadtverordnetenbeschluss 0385 vom 02.11.23 die Nutzung des Grundstücks der SEG, Wiesbadener Straße 37-39 in Mainz-Kastel für die Errichtung einer Kindertagesstädte mit 5 Gruppen bestätigt. Die SEG wurde durch die Landeshauptstadt Wiesbaden vorerst mit der Umsetzung der Leistungsphasen 1-4 HOAI beauftragt. Auf Grundlage der zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgt seitens des Revisionsamtes die Plausibilitätsprüfung. Mit den Ergebnissen der Plausibilitätsprüfung wird eine Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme erstellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Leistungsphasen (LP 5- LP 9) können erst nach der Beschlussfassung erfolgen. 2. RAHMENBEDINGUNGEN Das Baugrundstück (im Eigentum der SEG Wiesbaden mbH) befindet sich in der Wiesbadener Straße 37-39, Mitte Mainz-Kastel in Rheinnähe in einem mit Wohnhäusern bebauten Gebiet. Es besteht aus den Flurstücken 14/1 (2.112 m²) und 26/26 (130 m²) mit einer Gesamtgröße von 2.242 m² und ist mit 2 Wohngebäuden bebaut. Flankierend zu beiden Gebäuden sind Garagen an den seitlichen Grundstücksgrenzen angeordnet. Es besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB, das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Umgebung ist dem Baugebietstyp Wohngebiet allgemein zuzuordnen. In Abstimmung mit dem Amt für Soziale Arbeit wurden im Vorfeld durch eine Machbarkeitsstudie zwei Ausführungsvarianten der KiTa geprüft: 1. Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, 2. Neubauvariante. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass sich das Bestandsgebäude nur bedingt für eine KiTa-Nutzung eignet. Es wurde daher entschieden, die Neubauvariante umzusetzen. Das Bestandsgebäude ist bis zum 30.04.2026 an die Stadt Wiesbaden vermietet. Danach soll das Gebäude sowie die Nebenanlagen niedergelegt werden. Die Abbruchplanung des Bestandes ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 3. ANFORDERUNGEN Es ist der Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte zu planen. Bauherr und Auftraggeberin ist die SEG, die KiTa soll an das Amt für Soziale Arbeit vermietet werden. Das Amt für Soziale Arbeit wird als Nutzer eng in den Planungsprozess miteinbezo-gen. Für die KiTa gibt es ein vom Amt für Soziale Arbeit erstelltes Raumprogramm, das als Grundlage / Mindestanforderung für die Planung der 5-gruppigen KiTa dient. Für die KiTa ist folgendes Raumprogramm von insgesamt rund 1.226 qm zzgl. rund 1.292 qm Außenbereich als Planungsbasis heranzuziehen (siehe auch Anlage 4 - Raumprogramm Kita): - 5 altersübergreifende Gruppen mit 440 qm - Gemeinschaftsflächen mit 142 qm - Wirtschaftsflächen mit 100 qm - Leitung/ Verwaltung mit 84 qm - Außenanlagen mit mind.1.292 qm Die Gruppenräume sind ausreichend mit Sonnenschutz und Akustikdecken zu versehen. Ein direkter Zugang zum Sanitär- und Schlafraum ist vom jeweiligen Gruppenraum aus erforderlich. Die Unterbringung der Gruppenräume im Erdgeschoss ist wünschenswert, ein Zugang zu den Außenflächen ist zwingend erforderlich. Aus allen pädagogischen Räumen (inkl. Mehrzweckraum und Projekträumen) muss ein zweiter baulicher und selbstständig begehbarer Rettungsweg vorgesehen werden (z.B. Außentreppe, ggf. mit vorgelagerten Fluchtbalkon). Pro Betreuungsbereich muss eine Personaltoilette vorgesehen werden. Im Fall einer mehrgeschossigen Kita ist ein Aufzug für die barrierefreie Zugänglichkeit einzuplanen. 4. GEGENSTAND DER ZU BEAUFT

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