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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Abrocitinib-VV89 | Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der Wirkstoffkombination Calcipotriol I Betamethason (Enstilar)-VV89 | Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der Wirkstoffkombination Formoterol I Glycopyrronium I Budesonid (Trixeo)-VV89 active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
02.03.2026
Frist
10.08.2027 02:00
Laufzeit
01.04.2026 – 31.03.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Arzneimittel
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
142448-2026

Beschreibung

Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; - Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2); - einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; - Erklärung zur Integrität (Anlage 5); - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 6); - Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit (Anlage 7) | Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; - Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2); - einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; - Erklärung zur Integrität (Anlage 5); - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 6); - Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit (Anlage 7) | Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; - Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2); - einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; - Erklärung zur Integrität (Anlage 5); - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 6); - Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit (Anlage 7)

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