Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit je einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung losweise abzuschließen für die Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und nach BetrSichV (LOS 2) abzuschließen. Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. | Sachverständigenprüfungen nach BetrSichV
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