Von der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Lichtenau e.V. wurden im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) Fördermittel nach §19 Abs. 3 KHSFV beantragt, um eine Digitale Spracherkennung umzusetzen. Ziel ist die vollumfängliche Implementierung einer digitalen Spracherkennung zur Unterstützung der Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Die Einzelheiten sind der Anlage 1.1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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