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Unterhaltsreinigung in der VII. BPA | Unterhaltsreinigung bei der VII. BPA, ASt Nabburg active

Veroeffentlicht
25.03.2026
Frist
23.04.2026 02:00
Laufzeit
01.08.2026 – 31.07.2028
Geschaetzter Wert
1,00 EUR
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Auftragswert
1,00 EUR
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Amberg-Sulzbach Schwandorf
CPV-Codes
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
205831-2026

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung in der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 3,731 Mio m². Er beinhaltet neben der Reinigung zahlreicher Gebäude (Unterkunfts-, Wirtschafts-, Lehrsaal- und Stabsgebäude, Räumlichkeiten des Med. Dienstes, Sportzentrum, Werkstätten usw.) auch die Reinigung von Schießstätten, für die das ausführende Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen muss. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen oder unter deren Aufsicht, durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind bei Vertragsschluss vorzulegen (s. Nr. 1.6.5 der Bewerbungsbediungungen). Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Die Termine sind aus den Bewerbungsbedingungen ersichtlich (s. Nr. 1.8 der Bewerbungsbedinungen). | Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung in der zur VII. Bereitschaftspolizei gehörenden Außenstelle in Nabburg mit einer Gesamtjahresreiniugnsfläche von ca. 1,699 Mio m². Er beinhaltet neben der Reinigung zahlreicher Gebäude (Unterkunfts-, Wirtschafts-, Lehrsaal- und Stabsgebäude, Räumlichkeiten des Med. Dienstes, Sportzentrum, Werkstätten usw.) auch die Reinigung von Schießstätten, für die das ausführende Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen muss. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen oder unter deren Aufsicht, durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind bei Vertragsschluss vorzulegen (s. Nr. 1.6.5 der Bewerbungsbediungungen). Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Die Termine sind aus den Bewerbungsbedingungen ersichtlich (s. Nr. 1.8 der Bewerbungsbedinungen).

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