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Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung eWaCent Version 1.x in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
-
Frist
-
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★★☆ (4/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Softwareprogrammierung und -beratung Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
312222-2024

Beschreibung

Nachfolgend werden die Leistungsbereiche und Anforderungen an die Leistungserbringung beschrieben, die im Wege eines EVB-IT Erstellungsvertrags als Rahmenvereinbarung abge-schlossen werden sollen (Anlage 414). 3.1 Leistungsbereiche Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich ausschließlich auf das Produktionssystem der Fachanwendung eWaCent Version 1.x (siehe hierzu unter Nr. 2). Version 1.x steht damit stell-vertretend für die aktuellste eWaCent Versionen, die mit "1" beginnt. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestehen aus den folgenden Leis-tungsbereichen: a) Betriebsunterstützung für die Anwendung eWaCent Version 1.x b) Anpassungsentwicklungen der Anwendung eWaCent Version 1.x Der Auftraggeber kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die Leis-tungsbereiche a) "Betriebsunterstützung" und b) "Anpassungsentwicklung" ge-meinsam mit folgendem Stundenbedarf: 01.06.2024 - 31.12.2024 400 Stunden Leistungserbringung, 01.01.2025 - 31.12.2025 400 Stunden Leistungserbringung, 01.01.2026 - 31.12.2026 400 Stunden Leistungserbringung, 01.01.2027 - 31.12.2027 400 Stunden Leistungserbringung 01.01.2028 - 31.05.2028 150 Stunden Leistungserbringung Die Kalkulation basiert hinsichtlich der Betriebsunterstützung und Anpassungsent-wicklung auf einer jeweils 50% Aufteilung bei den Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeit-räume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe For-mular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen ge-mäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergren-zen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Ein-vernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stunden-obergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockun-gen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stun-denanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerbli-chen Vergabeverfahren möglich.

Hersteller (0)

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Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Hersteller Schaetzwert Vergabewert
1 Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung eWaCent Version 1.x in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP

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