← Zurueck zur Uebersicht

Ohne Titel awarded

Veroeffentlicht
14.05.2026
Frist
11.08.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Quelle
Notice ID
16/37880

Beschreibung

Planungsleistungen, Ingenieur Planungsleistungen, Ingenieur Planungsleistungen, Ingenieur Der Rheingau-Taunus-Kreis plant die Grundhafte Sanierung in der Ortsdurchfahrt Heidenrod OT Grebenroth sowie der weiteren unteren Infrastruktur. Die Leistungen des Rheingau-Taunus-Kreises beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Für den Leistungsumfang - STRAßE - des Rheingau-Taunus-Kreises richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45 - 48 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 48 Abs. 5 Anlage 13.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anre-chenbaren Kosten wurden mit 543.900,00 € netto veranschlagt. Die Leistungen der Gemeinde Heidenrod beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - Wasser- und Abwasseranlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Für den Leistungsumfang - WASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 240.000,00 € netto veranschlagt. Für diese Maßnahme werden gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI Grunleistungen und besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden Vermessungs- und SiGeKo-leistungen analog zum RTK beauftragt. Für den Leistungsumfang - ABWASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 370.000 € netto veranschlagt. Für diese Maßnahme werden gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI Grundleistungen und besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden Vermessungs- und SiGeKo-leistungen analog zum RTK beauftragt. Es ist beabsichtigt die Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 als Gesamtvergabe zu vergeben. Jedoch behält sich der Auftraggeber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei technischen und genehmigungsspezifischen Unwägbarkeiten vor, die Leistungen in 3 Leistungsabschnitte zu teilen und auch stufenweise zu beauftragen. Bietergemeinschaften werden im Vergabeverfahren zugelassen. Eine Vergabe in mehreren Losen ist nicht beabsichtigt.

Hersteller (0)

Keine Hersteller zugeordnet.

Notizen & Kommentare