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Ohne Titel active

Veroeffentlicht
15.05.2026
Frist
16.06.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Hochtaunuskreis Darmstadt, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Fahrzeugabschleppdienste
Quelle
Notice ID
16/37914

Beschreibung

Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, Überwachung des ruhenden Verkehrs - Abschleppmaßnahmen Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, Überwachung des ruhenden Verkehrs - Abschleppmaßnahmen Die Leistung umfasst für einen Zeitraum von 4 Jahren das Abschleppen von widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen nach Beauftragung durch die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe. Die Abschleppaufträge erfolgen werktags von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr sowie - nach vorheriger Information - darüber hinaus auch zu Sondereinsätzen, z. B. an Sonntagen, Feiertagen, Veranstaltungen u. ä. In den vergangenen 4 Jahren wurden durchschnittlich 240 Abschleppmaßnahmen pro Jahr beauftragt. Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, nach Zuschlagserteilung im Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe eine allseits umzäunte und gegen unbefugten Zutritt gesicherte Stellfläche für mindestens 25 Fahrzeuge zu pachten oder vorzuhalten, die die rechtlichen Grundlagen für die vorgegebene Nutzung erfüllt. Ab dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung hat der Auftragsnehmer innerhalb einer Frist von 3 Monaten diese Verpflichtung zu erfüllen und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Das Abschleppunternehmen muss mindestens ein Standard- oder Spezialbergungsfahrzeug besitzen. Der Abschleppdienst führt nach schriftlicher Auftragserteilung Verwertungen sowie Fahrzeugtransporte von bereits abgeschleppten und nicht zugelassenen Fahrzeugen innerhalb des Stadtgebietes von Bad Homburg v. d. Höhe durch. Das Abschleppunternehmen wird ermächtigt werden, die Zahlung der Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe in Empfang zu nehmen und eine monatliche Abrechnung hierrüber vorzulegen.

Hersteller (0)

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