Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (z.B. IT.NRW und LaFin) auf Grundlage eines Vertrags zur Miete von UIPath-Lizenzen (EVB-IT Überlassung Typ B) abzuschließen. | Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (z.B. IT.NRW und LaFin) auf Grundlage eines Vertrags für Dienstleistungen (EVB-IT Dienstvertrag) zur Erweiterung der RPA-Umgebung abzuschließen.
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