Beschreibung
Der neue Überbau wird als 3-feldriges Spannbetonplattentragwerk mit Stützweiten von 12,40 m - 18,0 m - 12,40 m ausgeführt. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 14,00 m, mit einer 8,00 m breiten Fahrbahn und beidseitigen 3,00 m breiten Geh-/Radwegen. Das Bestandsbauwerk ist der Anlass für diese Baumaßnahme. An dem 1951 gebauten Bauwerk über die Oste (Gerichtsherrenbrücke) mit Stützweiten von 11,65 m - 19,00 m - 11,65 m (= 42,3 m); lichter Höhe: 2,60 m (MHW) besteht der Ver-dacht, dass bei der Herstellung der Brücke spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verwendet wurde und kein ausreichendes Ankündigungsverhalten der Konstruktion bei schlagartigem Versagen der Stähle vorhanden ist. | Der neue Überbau wird als 3-feldriges Spannbetonplattentragwerk mit Stützweiten von 12,40 m - 18,0 m - 12,40 m ausgeführt. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 14,00 m, mit einer 8,00 m breiten Fahrbahn und beidseitigen 3,00 m breiten Geh-/Radwegen. Das Bestandsbauwerk ist der Anlass für diese Baumaßnahme. An dem 1951 gebauten Bauwerk über die Oste (Gerichtsherrenbrücke) mit Stützweiten von 11,65 m - 19,00 m - 11,65 m (= 42,3 m); lichter Höhe: 2,60 m (MHW) besteht der Ver-dacht, dass bei der Herstellung der Brücke spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verwendet wurde und kein ausreichendes Ankündigungsverhalten der Konstruktion bei schlagartigem Versagen der Stähle vorhanden ist.