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Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Uentrop, Bockum-Hövel und Heessen | Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Mitte, Herringen, Rhynern und Pelkum active

Veroeffentlicht
26.03.2026
Frist
27.04.2026 02:00
Laufzeit
01.06.2026 – 31.05.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Rahmenvertrag
Region (NUTS)
Hamm, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Bekämpfung von Forstschädlingen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
208039-2026

Beschreibung

Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen. Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer. Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet. Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. | Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen. Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer. Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet. Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.

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