Beschreibung
Main-Kinzig-Kreis - Losweise Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in Schulen im Main-Kinzig-Kreis Losweise Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung an Schulen des Main-Kinzig-Kreises teilweise einschließlich Roboterreinigung in Sporthallen (Boden) Reinigungsdienstleistungen an den Schulen Wilhelm-Hauff-Schule, Jossatal-Schule Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Reinigungsdienstleistungen an den Schulen Bilzbergschule Ulmbach, Grundschule Vollmerz und Haidefeldschule Hettersroth Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb