Angefragt wird die Behandlung/Entsorgung von Bodenhaufwerken, die in Berlin als andienungspflichtiger Abfall eingestuft wurden (Überschreitung der Schwellenwerte nach Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung). Die Böden stammen aus der Siebung im Zuge der Kampfmittelbefreiung. Grober Bauschutt, Schrott und sonstige Störstoffe wurden weitestgehend entfernt.
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Lose (1)
Los
Titel
Auftragnehmer
Hersteller
Schaetzwert
Vergabewert
1
Berlin TXL - Entsorgung gefährlicher Boden UTR
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