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DGUV V4 - Prüfung von ortsfesten Anlagen imBWZ, Schmeier Str. 15, 72488 Sigmaringen (Vergabenummer VOEK 525-24) active

Veroeffentlicht
16.03.2026
Frist
04.05.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Baden-Württemberg
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden Technische Gebäudeüberwachung Dienstleistungen im Elektrobereich
Quelle
evergabe_online | Originalquelle ↗
Notice ID
844915

Beschreibung

Der Leistungsumfang erstreckt sich nur auf die allgemeine Elektroinstallation, nicht jedoch die anderen Gewerke wie z. B. Aufzugs-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- oder Meldeanlagen, etc. Die Zuleitungen zu diesen Anlagen sind auf geeignete Art und Weise allpolig zu trennen und in die Prüfung mit einzubeziehen. --- Es sind Besichtigungen von Elektroverteilern sowie el. Anlagen, Sichtprüfungen, Messprüfungen, Wiederkehrende Prüfung E-lnstallation bis 1000V gem. DGUV Vorschrift 4 und Protokollerstellungen im Rahmen der Tätigkeit durchzuführen. --- Ausführungsbedingungen: Die betrieblichen Erfordernisse des Nutzers, insbesondere bei notwendigen Abschaltungen, haben Priorität und sind im Weiteren zu berücksichtigen. Die Durchführung der Prüfung ist mit dem Beauftragten der Auftraggeberin (AG), (Kontaktdaten werden nach Zuschlag bekannt gegeben) vorher, in angemessener Frist abzustimmen und zusätzlich 14 Tage vor der tatsächlichen Ausführung in Textform anzuzeigen und bestätigen zu lassen. Es ist geplant, die Prüfungsarbeiten innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 07:00 - 16:00 Uhr (Montag - Freitag) durchzuführen. --- Die Unterbringung der Lehrgangsteilnehmenden erfolgt ganzjährig (einschließlich Wochenenden, keine Ferienzeiten). Der Unterricht erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag sowie zusätzlich an ca. 4 Samstagen pro Jahr. --- Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. --- Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen und den dazu beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

Hersteller (0)

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