Die zu beschaffende Fassadenanlage Teil B ist fester Bestandteil des Gebäudes LCRL und umfasst die Fassadenflächen (äußere vertikalen Gebäudehülle) mit Fensterkonstruktionen im Bürobereich und im Hallenbereich. Die Fassadenanlage Teil B wird als Teilbauleistung EU-weit ausgeschrieben.
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