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Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW) | Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW) | Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N) active

Veroeffentlicht
27.01.2026
Frist
16.02.2026 01:00
Laufzeit
24 Monate
Geschaetzter Wert
25.200.000,00 EUR
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Auftragswert
34.990.000,00 EUR
Vertragstyp
Rahmenvertrag
CPV-Codes
Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
59877-2026

Beschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

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