Beschreibung
Der Bund und somit auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht zuständige BMUKN, trägt im Rahmen der Rechtsetzung die Verantwortung dafür, dass die aus den Regelungen hervorgehenden Verwaltungsverfahren digital abgebildet werden können bzw. von den Ländern in elektronischen Verfahren umgesetzt werden können. Dies erfordert die Einarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren einerseits, aber auch die Begleitung bestehender Anwendungen andererseits. Die Fortentwicklung der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft und speziell im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens im Zusammenhang mit der BMU-Schnittstelle ist nach § 18 Absatz 1 Satz 2 NachwV eine aus dem Recht hervorgehende Aufgabe des BMUKN. Die ständige Anpassung und Fortentwicklung der BMU-Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Weiterentwicklung elektronischer Kommunikationsverfahren in der Kreislaufwirtschaft und den dort vorhandenen Verwaltungsverfahren. Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung von informationstechnischen Umsetzungskonzepten - Insbesondere zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) - Erstellung von Bewertungen der Sicherheit der Kommunikationssysteme - Erstellung von Stellungnahmen in Fragen zur IT-Sicherheit - Erstellung von Vermerken oder Machbarkeitsstudien - Teilnahme an Bund/Länder-Sitzungen