61-11_21-2026 Rahmenvertrag für die Erfassung des Baumbestandes einschließlich Vitalitätsbeurteilung in Plangebieten in der LHS Stuttgart als Grundlage für die v...
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Für die verbindlichen Bauleitpläne der Landeshauptstadt Stuttgart ist als Grundlage für die Abwägung der Belange des Baumschutzes sowie die Ableitung von Festsetzungen zum Erhalt von Einzelbäumen oder für die Festsetzung angemessener Ersatzpflanzungen eine qualifizierte Erfassung des Baumbestandes erforderlich. Hierzu soll ein Rahmenvertrag für die Jahre 2026 u. 2027 sowie mit Option zur Verlängerung für die Jahre 2028 u. 2029 geschlossen werden.
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