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Reinigungsleistung - Papierkorbleerung Kulturpark Schlachthof Wiesbaden-Südost | Reinigungsleistung - Papierkorbleerungen in den Stadtteilen Amöneburg, Erbenheim Kastel, Kostheim, Mitte, Rheingauviertel, Hollerborn u. Westend | Reinigungsleistung - Papierkorbleerungen in den Stadtteilen Dotzheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Klarenthal, Kloppenheim, Rambach und Schierstein active

Veroeffentlicht
25.03.2026
Frist
23.04.2026 02:00
Laufzeit
01.07.2026 – 30.06.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
205185-2026

Beschreibung

Grünanlagen umfasst den Bereich aller nicht bepflanzten Rasenflächen, sowie die befestigten und unbefestigten Wege innerhalb der Grünanlage. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Spielplätze (ggf. auch Sportfelder und sonstige befestigte Flächen der Grünfläche) gehören die Beseitigung von Abfällen und sonstigen Verunreinigungen und Wildkraut sowie die Leerung der fest installierten Papierkörbe. | Grünanlagen umfasst den Bereich aller nicht bepflanzten Rasenflächen, sowie die befestigten und unbefestigten Wege innerhalb der Grünanlage. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Spielplätze (ggf. auch Sportfelder und sonstige befestigte Flächen der Grünfläche) gehören die Beseitigung von Abfällen und sonstigen Verunreinigungen und Wildkraut sowie die Leerung der fest installierten Papierkörbe. | Grünanlagen umfasst den Bereich aller nicht bepflanzten Rasenflächen, sowie die befestigten und unbefestigten Wege innerhalb der Grünanlage. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Grünflächen gehört die Beseitigung von Abfällen (z.B. Verpackungsabfälle) und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (z.B. Hundekot) sowie die Leerung der Papierkörbe. Zur ordnungsgemäßen Reinigung der öffentlichen Spielplätze (ggf. auch Sportfelder und sonstige befestigte Flächen der Grünfläche) gehören die Beseitigung von Abfällen und sonstigen Verunreinigungen und Wildkraut sowie die Leerung der fest installierten Papierkörbe.

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