Beschreibung
In Bezug auf den Rahmenvertrag mit dem Unternehmen RZV GmbH nach der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, ist eine Änderung erforderlich geworden. Vor dem Hintergrund der Sicherung der Möglichkeit der Implementierung im Hinblick auf die interne mobile Akte und die dadurch zu erzielende technologische Entwicklung in Bezug auf das Krankenhauszukunftsgesetz ist die Eventualität erforderlich geworden eine beauftragte Leistung ohne weitere Verpflichtung für die beauftragende Einrichtung, das Klinikum Hürth, widerrufen zu können bzw. individuelle Regelungen zur Beauftragung im Einvernehmen mit dem Vertragspartner festlegen zu können. Durch diese Ergänzung wird auch nicht der Gesamtcharakter des Auftrags verändert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl die Leistung, wie auch bestehende Alleinstellung keine Änderungen erfahren. Des Weiteren gibt es keine Änderungen an der Vergütung welche im Angebot festgehalten ist, wie auch an dem Leistungszeitraum. Weiterbestehen bleiben auch die sonstigen vertraglichen Bestimmungen. Die ausführliche Begründung wurde der Vergabeakte beigelegt.