Die zu beschaffende Fassadenanlage Teil A ist fester Bestandteil des Gebäudes LCRL und dient der Herstellung der äußeren vertikalen Gebäudehülle in Form opaker Fassadenflächen mit Brüstungen im Bürobereich und größeren geschlossenen Flächen im Hallenbereich; die Grundkonstruktion besteht aus Holzrahmen. Die Fassadenanlage Teil A wird als Teilbauleistung EU-weit ausgeschrieben
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