Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dienstleisters, der die Durchführung der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung sicherstellt. Dazu muss der Dienstleister aus einer Hand die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur, die Hardware sowie eine zur Klausurbearbeitung geeignete Software zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss er den Support der eingesetzten Prüfungssoftware vor, während und nach der Prüfung bis zum bestandskräftigen Abschluss des Prüfungsverfahrens einschließlich vorgelagerter Übungsmöglichkeiten übernehmen. Es sind pro Jahr an sechs Klausurkampagnen mit je zwei bis drei Prüfungsorten und jeweils acht Klausurtagen eine Hard- und Software zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten bereitzustellen. Zusätzlich sind vor Ort Administratoren bereitzustellen. Weiter ist ganzjährig ein Übungsportal bereitzustellen. Je Klausurkampagne ist ein Supportkontingent von mind. 25 Stunden zur Verfügung zu stellen. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertragvertrag, innerhalb dessen die einzelnen Aufsichtsarbeiten dann als Leistung abgerufen werden können. Der Leistungszeitraum für die technische Umsetzung der elektronischen Durchführung der Aufsichtsarbeiten beginnt am Tag der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des Monats Dezember 2025. Danach ist lediglich ein Support für die Durchführung etwaiger Widerspruchs- und Klageverfahren bereitzustellen. Optional besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, mit entsprechendem, darüber zeitlich hinausgehenden Support bei Widerspruchs- und Klageverfahren durch den AG. Vereinzelt müssen gegebenenfalls noch Unterstützungsleistungen erbracht werden im Rahmen von nicht auszuschließenden Widerspruchs- und/oder Klageverfahren gegen Prüfungsentscheidungen, soweit in diesen Verfahren technische Mängel der elektronischen Prüfung oder der Textidentität geltend gemacht werden. Solche Verfahren können in Ausnahmefällen mehrere Jahre dauern. Da die Anzahl derjenigen Prüflinge, die für einen Prüfungsdurchgang vorgesehen sind, Schwankungen unterliegt und die Prüflinge frei zwischen der elektronischen und der handschriftlichen Anfertigung wählen können, kann das für die Ausschreibung in Aussicht stehende Auftragsvolumen nur anhand vergangener Prüfungen geschätzt werden. Der Bedarf ist insbesondere hinsichtlich der nicht genau prognostizierbaren Prüflingszahlen und weiterer etwaig erforderlicher Programmier- und Supportleistungen nach neuen Vorgaben des AGs nicht verbindlich und abschließend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, sondern ist im Gegenteil eher wahrscheinlich, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung und/oder einem anderen Zeitraum abgerufen werden müssen. Die Anzahl der Prüflinge hat zugleich Einfluss auf die Anzahl der gegebenenfalls zu versorgenden Prüfungssäle. Pro Klausurkampagne ist von einer Gesamtanzahl von mindestens 140 bis 260 Prüflingen, verteilt auf voraussichtlich drei Prüfungsstandorte, auszugehen. Ziel der Ausschreibung ist es, sämtliche Schritte der Klausurbearbeitung elektronisch vornehmen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die Klausurkorrektur und -archivierung medienbruchfrei vorgenommen werden können, dies ist jedoch nicht Inhalt der Ausschreibung. Im Rahmen des Ausschreibungszeitraums soll zunächst die Umstellung der handschriftlichen Klausurbearbeitung auf eine optionale elektronische Klausurbearbeitung erfolgen. Die Aufgabenstellung soll nur in Papierform erfolgen, d.h. alle Prüflinge erhalten einen ausgedruckten Aufgabentext von in der Regel zwölf bis dreiundzwanzig Seiten. Eine Digitalisierung des Aufgabentextes ist vorläufig nicht vorgesehen. Die Abläufe zur Erstellung einer Aufgabe bleiben bestehen. Die Prüflinge bereiten sich in den Referendararbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes und im Selbststudium auf die Aufsichtsarbeiten vor. Die Aufsichtsarbeiten, die sie übungshalber anfertigen, sind grundsätzlich nicht Teil der Ausschreibung. Den Prüflingen sollen daher keine Übungsmöglichkeiten in Präsenz bereitgestellt werden. Ihnen soll jedoch ab der Zuschlagserteilung, spätestens ab Februar 2024, Zugang zu einer webbasierten Übungsmöglichkeit gewährt werden, mit der sie sich mit den Funktionen der in der Prüfung verwendeten Schreiboberfläche vertraut machen und bei der sie die angefertigten Bearbeitungen herunterladen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, das aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Räumung eines Prüfungsortes aufgrund Feueralarms) ein Prüfungstag abgebrochen werden muss. In diesem Fall ist das JPA verpflichtet, die Aufsichtsarbeit nachzuholen und einen weiteren Prüfungstag anzusetzen. Hier bedarf es auf Seiten des AN einer gewissen Flexibilität. Der AN hat dem AG alle für die Prüfungsdurchführung erforderlichen Lizenzen bzw. Zugriffsrechte einzuräumen bzw. Leistungen zu erbringen: Software, Hardware, Personal für 140 bis 260 Kandidaten an jeweils acht Prüfungstagen plus die jeweils betroffenen Auf- und Abbautage, Wochenenden und klausurfreien Tage. Für die Durchführung der elektronischen Prüfungen ist ein/e projektverantwortliche/r Ansprechpartner/in vom Bieter zu benennen und der Bieter hat darzustellen, wie eine kontinuierliche Projektbegleitung sichergestellt wird. Die Sicherheit der schriftlichen Prüfungsleistungen der zweiten juristischen Staatsprüfung (insbesondere Ausfall- und Manipulationssicherheit) ist sowohl durch technische als auch organisatorische Maßnahmen sowie durch Vorkehrungen in der Software sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor einem Ausfall und vor einer Manipulation der eingesetzten Systeme. Weitere Details und Anforderungen zu den erforderlichen Leistungen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.