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Rahmenvertrag Kanalreinigung, Sonderuntersuchungen und Noteinsätze active

Veroeffentlicht
02.02.2026
Frist
02.03.2026 01:00
Laufzeit
01.04.2026 – 31.12.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Heinsberg
CPV-Codes
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
73780-2026

Beschreibung

Kanalreinigungsarbeiten: Die ausgeschriebenen Mengenansätze beinhalten die jährliche Grundreinigung (ca. 60 km/a) sowie ca. 4 km/a Kanalunterhaltung für Kurzstrecken und Kurzeinsätze. Ebenfalls sind ca. 3,5 km/a Kanäle für Neubau- und Gewährleistungsabnahmen sowie Sonderuntersuchungen zu reinigen; diese gelten als ca.-Menge für 1 Jahr. Für akute Fälle (Notfalleinsätze) verpflichtet sich der Auftragnehmer, unmittelbar (längstens innerhalb 1,5 Stunden) nach Aufforderung durch die Stadt, die geforderten Arbeiten aufzunehmen und ohne Unterbrechung zu beenden. Räumgut: Anfallendes Räumgut aus der Schacht-, Senken und HD-Spülung der Haltungen ist entsprechend Vorbemerkungen des LV fachgerecht durch den AN zu entsorgen. Der AN hat die Entsorgung gem. den gesetzlichen Regelungen durchzuführen und zu dokumentieren. Kanaluntersuchung: Bei den ausgeschriebenen Kanaluntersuchungen handelt es sich um Einzeluntersuchungen in der Größenordnung von ca. 150 m bis ca. 500 m. Die Kosten für entsprechend häufige Anfahrten sowie die verkehrsbedingten Erschwernisse bei Untersuchungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Arbeiten beinhalten auch evtl. erforderliche dringende Einsätze zur Gefahrenabwendung. Für die Auftragsvergabe kommen deshalb nur Firmen infrage, die in der Lage sind, die notwendigen Arbeiten innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung beginnen zu können und kurzfristig auszuführen. Die Firmen müssen auf Abruf zur Verfügung stehen. Sollte der Vertragsunternehmer nicht in der Lage sein, mit den Untersuchungen innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung zu beginnen, so ist die Stadt berechtigt, eine andere Firma mit der Durchführung zu beauftragen und die hieraus evtl. entstehenden Mehrkosten beim Vertragsunternehmer geltend zu machen.

Hersteller (0)

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