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Ohne Titel active

Veroeffentlicht
01.05.2026
Frist
01.06.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Darmstadt, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Quelle
Notice ID
28/9033

Beschreibung

Betriebsärztliche Leistungen und Betriebsärztliches Gesundheitsmanagement sowie Arbeitssicherheitstechnische Betreuung und Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahme Betriebsärztliche Leistungen und Betriebsärztliches Gesundheitsmanagement sowie Arbeitssicherheitstechnische Betreuung und Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen Arbeitsmedizinische Betreuung und Betriebsärztliches Gesundheitsmanagement Eigenständige arbeitsmedizinische Betreuung für die Technische Universität Darmstadt nach Maßgabe der hierfür geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften. Die arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen gemäß der §§ 6, 9 bis 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973, gemäß der §§ 2, 4 und 5 der DGUV Vorschrift 2 sowie der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Neben oben genannten Aufgaben gehören auch zum Leistungsumfang die arbeitssicherheitstechnische übergeordnete Beratungs- und Consultingleistung in Fragen der rechtskonformen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation für Mitglieder des Präsidiums, Dezernatsleitungen sowie die Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch gehört die Beratung des Dezernates Baumanagement und Technischer Betrieb im Rahmen von größeren Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie im Rahmen von größeren Sanierungsmaßnahmen zum Leistungsumfang. Arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen und Beratungen im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen Eigenständige arbeitsmedizinische Betreuung für die Technische Universität Darmstadt nach Maßgabe der hierfür geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften. Die arbeitssicherheitstechnische Betreuung sowie Consultingleistungen gemäß der §§ 6, 9 bis 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973, gemäß der §§ 2, 4 und 5 der DGUV Vorschrift 2 sowie der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Neben oben genannten Aufgaben gehören auch zum Leistungsumfang die arbeitssicherheitstechnische übergeordnete Beratungs- und Consultingleistung in Fragen der rechtskonformen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation für Mitglieder des Präsidiums, Dezernatsleitungen sowie die Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch gehört die Beratung des Dezernates Baumanagement und Technischer Betrieb im Rahmen von größeren Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie im Rahmen von größeren Sanierungsmaßnahmen zum Leistungsumfang.

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