Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 2 Kindern aus Steina (davon 1 Kind im Rollstuhl zu befördern) zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Eine Begleitperson ist notwendig. Die Beförderung eines Kindes erfolgt im Rollstuhl. Es ist zusätzlich die Mitnahme einer Sauerstoffflasche erforderlich. Das Kind bedarf sorgfältiger Aufmerksamkeit durch Begleitperson. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
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