Beschreibung
Verankerung Brandschutztüren Die Ausführung erfolgt Kern für Kern und wird den Terminalbetrieb nicht beeinflussen. Hierbei werden Kernbohrungen in brandschutzrelevanten Bauteilen hergestellt. Die Kernbohrungen sind notwendig zur Verankerung der Brandschutztüren. Die Öffnungen sind temporär. Die Kernbohrungen und Verankerungen werden im Terminal 2, im Gebäude 149, 150, 151 und 152 in den Ebenen U04 bis E04 in den Kernen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 durchgeführt. Teile der Baustellenbereiche befinden sich im Sicherheitsbereich. Auf Grund der Lage und Situation gibt es spezielle Transportwege und Transportzeiten während den Baumaßnahmen.