Beschreibung
Vorhaltung von zwei Beraterstellen zur Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung für die in der Stadt Dessau-Roßlau dezentral in Wohnungen untergebrachten Personen ach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz (AufnG LSA). Rechtmäßig und auf Dauer in Dessau-Roßlau lebende Ausländer/innen, die nicht unter § 1 (1) AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden. Die gesonderte Beratung und Betreuung erfolgt entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften (siehe Leistungsbeschreibung).