Beschreibung
Winterdienst; 3 Liegenschaften in Frankfurt Höchst (Los 1) / 7 Liegenschaften in Hanau (Los 2) Durchführung des Winterdienstes bei 3 Liegenschaften in Frankfurt Höchst (Los 1) und bei 7 Liegenschaften in Hanau (Los 2) Winterdienst Frankfurt Höchst Ausführung des Winterdienstes (saisonal vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres - je nach Wetterlage auch darüber hinaus) über eine Gesamtfläche von ca. 1.786,06 m²in den Liegenschaften: 1. Amtsgericht, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt, 2. Finanzamt, Hospitalstraße 16, 65929 Frankfurt, 3. 17. Polizeirevier, Gebeschussstraße 8-10, 65929 Frankfurt, für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein-Main. Zum Leistungsumfang des Winterdienstes gehört u.a.: Streuen, Räumen und Streuen, Streugutbeseitigung nach Beendigung einer Kälteperiode, Auffüllen der Streugutdepots vor Ort (Für Blitzeissituationen sind 25-kg Säcke Streusalz zu liefern und in vorgegebenene Lagerflächen zu verbringen) sowie die Streugutbeseitigung am Ender der Wintersaison. Die Winterdienstarbeiten müssen so zeitig aus- und durchgeführt werden, dass sich die definierten Flächen in der Zeit von 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr (bis 22 Uhr im 17. Polizeirevier) in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde. Winterdienst Hanau Ausführung des Winterdienstes (saisonal vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres - je nach Wetterlage auch darüber hinaus) über eine Gesamtfläche von ca. 13.291 m²in den Liegenschaften: 1. Zeichenakademie, Akademiestraße 52, 63450 Hanau 2. Justiz, "Nussallee 15-17 (Gebäude) und Fischerhüttenweg (Parkplatz), 63450 Hanau" 3. Polizei und Justiz, Freiheitsplatz 2-4, 63450 Hanau 4. Schulamt, Hessen-Homburg-Platz 8, 63452 Hanau 5. Polizei, Cranachstraße 1, 63452 Hanau 6. Polizei, Sandgasse 28, 63457 Hanau-Großauheim 7. Eichamt, Robert-Bosch-Straße 20, 63477 Maintal für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein-Main. Zum Leistungsumfang des Winterdienstes gehört u.a.: Streuen, Räumen und Streuen, Streugutbeseitigung nach Beendigung einer Kälteperiode sowie die Streugutbeseitigung am Ender der Wintersaison. Die Winterdienstarbeiten müssen so zeitig aus- und durchgeführt werden, dass sich die definierten Flächen in der Zeit von 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.