Zur Aktualisierung und zum Ausbau des Datennetzes der Universität Bremen soll die Beschaffung von Komponenten des Herstellers Cisco erfolgen. Gemäß §31 Abs. 6 Satz 1 VgV ist die folgende Produktvorgabe erforderlich.
Hersteller (1)
Cisco
Hersteller werden bei den einzelnen Losen zugeordnet.