← Zurueck zur Uebersicht

Los 1: Rechtsrheinisches Stadtgebiet (Losdefinition gemäß Anlage 1) | Los 2: Linksrheinisches, südliches Stadtgebiet (Losdefinition gemäß Anlage 1) | Los 3: Linksrheinisches, nördliches Stadtgebiet (Losdefinition gemäß Anlage 1) active

Veroeffentlicht
23.02.2026
Frist
23.03.2026 01:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Köln, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Altpapiersammlung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
126826-2026

Beschreibung

Die AWB (im Folgenden AG genannt) ist von der Stadt Köln mit der Erfassung, dem Transport sowie der Verwertung des kommunalen Altpapiers beauftragt. Darüber hinaus erfasst und verwertet die AG Altpapier von Gewerbebetrieben, soweit diese sich freiwillig der Systeme der AG bedienen, sowie PPK-Verpackungen (im Folgenden „Verpackungen“ genannt) im Auftrag der Systembetreiber gemäß §14 VerpackG (im Folgenden „Duale Systeme“ genannt) im Rahmen einer vereinbarten Mitbenutzung der Sammelsysteme im Stadtgebiet Köln. Kommunales Altpapier, Altpapier von Gewerbebetrieben sowie Verpackungen werden in Summe im Folgenden wahlweise als „PPK“, „PPK-Menge“ oder „PPK-Sammelmenge“ bezeichnet. Die Sammlung und der Transport des PPK im Kölner Stadtgebiet werden von der AG in Eigenleistung durchgeführt. Eine Vorbehandlung bzw. Sortierung des PPK findet nicht statt. Das gesammelte PPK soll einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden. Aufgrund des Vertrages mit der Stadt Köln ist die AG berechtigt, hierfür Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der in drei Losen ausgeschriebenen Leistung ist der Umschlag des PPK in hierfür geeigneten und genehmigten Anlagen (im Folgenden „Umschlagplatz“ genannt). Die Verwertung des PPK ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die AG ermittelt in einer separaten Ausschreibung einen oder mehrere Auftragnehmer für die Verwertung des PPK (im Folgenden „Verwerter“ genannt). | Die AWB (im Folgenden AG genannt) ist von der Stadt Köln mit der Erfassung, dem Transport sowie der Verwertung des kommunalen Altpapiers beauftragt. Darüber hinaus erfasst und verwertet die AG Altpapier von Gewerbebetrieben, soweit diese sich freiwillig der Systeme der AG bedienen, sowie PPK-Verpackungen (im Folgenden „Verpackungen“ genannt) im Auftrag der Systembetreiber gemäß §14 VerpackG (im Folgenden „Duale Systeme“ genannt) im Rahmen einer vereinbarten Mitbenutzung der Sammelsysteme im Stadtgebiet Köln. Kommunales Altpapier, Altpapier von Gewerbebetrieben sowie Verpackungen werden in Summe im Folgenden wahlweise als „PPK“, „PPK-Menge“ oder „PPK-Sammelmenge“ bezeichnet. Die Sammlung und der Transport des PPK im Kölner Stadtgebiet werden von der AG in Eigenleistung durchgeführt. Eine Vorbehandlung bzw. Sortierung des PPK findet nicht statt. Das gesammelte PPK soll einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden. Aufgrund des Vertrages mit der Stadt Köln ist die AG berechtigt, hierfür Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der in drei Losen ausgeschriebenen Leistung ist der Umschlag des PPK in hierfür geeigneten und genehmigten Anlagen (im Folgenden „Umschlagplatz“ genannt). Die Verwertung des PPK ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die AG ermittelt in einer separaten Ausschreibung einen oder mehrere Auftragnehmer für die Verwertung des PPK (im Folgenden „Verwerter“ genannt). | Die AWB (im Folgenden AG genannt) ist von der Stadt Köln mit der Erfassung, dem Transport sowie der Verwertung des kommunalen Altpapiers beauftragt. Darüber hinaus erfasst und verwertet die AG Altpapier von Gewerbebetrieben, soweit diese sich freiwillig der Systeme der AG bedienen, sowie PPK-Verpackungen (im Folgenden „Verpackungen“ genannt) im Auftrag der Systembetreiber gemäß §14 VerpackG (im Folgenden „Duale Systeme“ genannt) im Rahmen einer vereinbarten Mitbenutzung der Sammelsysteme im Stadtgebiet Köln. Kommunales Altpapier, Altpapier von Gewerbebetrieben sowie Verpackungen werden in Summe im Folgenden wahlweise als „PPK“, „PPK-Menge“ oder „PPK-Sammelmenge“ bezeichnet. Die Sammlung und der Transport des PPK im Kölner Stadtgebiet werden von der AG in Eigenleistung durchgeführt. Eine Vorbehandlung bzw. Sortierung des PPK findet nicht statt. Das gesammelte PPK soll einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden. Aufgrund des Vertrages mit der Stadt Köln ist die AG berechtigt, hierfür Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der in drei Losen ausgeschriebenen Leistung ist der Umschlag des PPK in hierfür geeigneten und genehmigten Anlagen (im Folgenden „Umschlagplatz“ genannt). Die Verwertung des PPK ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die AG ermittelt in einer separaten Ausschreibung einen oder mehrere Auftragnehmer für die Verwertung des PPK (im Folgenden „Verwerter“ genannt).

Hersteller (0)

Keine Hersteller zugeordnet.

Notizen & Kommentare